Landgericht Köln spricht ehemaligem Förderschüler Schadenersatz zu

Elternverein mittendrin e.V. fordert von Schulministerin Gebauer Überprüfungen von Förderschulen

Der die Inklusiven e. V. begrüßt, dass ein Gericht mit diesem Urteil anerkennt, dass Förderschulen Verantwortung tragen, Schüler gemäß ihrer Fähigkeiten zu fördern und ihre Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.

„Wir freuen uns für Nenad, dass er sich mit dieser Klage ein Stück seiner Würde zurückholen kann und hoffen, dass die Schadensersatz-Summe ausreicht, um entgangene Lebenschancen zumindest etwas ausgleichen zu können.“ so Romy Suhr, Vorsitzende des die Inklusiven e. V./ OWL und fährt fort: „Dass eine Geschichte wie die von Nenad in Deutschland möglich ist, zeigt, dass Transparenz auch über die Arbeit an Förderschulen wichtig ist. Wenn die generelle schulscharfe Erfassung von Unterrichtsausfall möglich ist, um Bildungschancen von Schülern zu evaluieren, so sollte das bei falsch beschulten Kindern erst recht der Fall sein."

Auch dem die Inklusiven e. V. sind Fälle in Bielefeld bekannt, bei denen Schüler, die intellektuell in der Lage wären, eine Regelschule zu besuchen, auf eine Schule mit Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ gehen.
Die Gründe sind vielseitig und drehen sich immer um mangelhafte Verhältnisse an Regelschulen und einen langen dortigen Leidensweg von Kind und Eltern.
Sie sind schließlich nur froh, dass ihr Kind überhaupt von einer Schule willkommen geheißen wird, wo es die in Deutschland geltende „Schulpflicht" ableisten kann.