Welt Down Syndrom Tag am 21.03. Krankenkassen- und Ärztevertreter sehen Anlass, den Bluttest auf Trisomie als kostenlose Kassenleistung zu etablieren und damit die Berechtigung von Neurodiversität in Frage zu stellen

Der Elternverein die Inklusiven e.V. Bielefeld/ OWL kritisiert den Subtext von Behinderung als Kostenfaktor 

Menschen mit Trisomie 21 – wie viele andere Menschen mit Behinderung – so meint man – haben in der jüngsten Vergangenheit eindringlich gezeigt, dass sie ernst zunehmende Träger von Rechten sind. Die junge Frau Nathalie Dedreux hatte unlängst im Gespräch mit Bundeskanzlerin Merkel deutlich gemacht, dass sie ganz und gar nicht damit einverstanden sei, dass Menschen mit der gleichen Chromosomen-Besonderheit wie sie, abgetrieben würden.

Warum gerade diese Personengruppe, deren Besonderheit mit der Wahrscheinlichkeit von 1: 800 auftritt, und von der nach Früherkennung gerade einmal 10 % das Licht der Welt erblickt, zum Zentrum einer Kostendebatte gemacht wird, ist zu fragen.

Schließlich sind 95 % aller Behinderungsarten erworbene Beeinträchtigungen, entstehen also z. B. durch unvorhersehbare Unfälle oder Krankheiten.

Auch wird hier eine medizinische Sicherheit eines Früherkennungstests vorgegaukelt, die in der Realität nicht vorhanden ist. Es gibt bei dem Trisomie-Bluttest einen signifikanten Prozentsatz an Fehldiagnosen, woraus bestenfalls eine belastete Schwangerschaft, im schlechtesten Fall eine nach § 218 immer noch rechtswidrige Abtreibung resultiert.

Zur „Absicherung“ der „Diagnose“ werden die bisherigen risikoreichen Verfahren angewandt, die in bis zu 2 % aller Fälle eine Fehlgeburt nach sich ziehen.

Auf den Aufschrei der selbsternannten „Lebensschützer“, die den § 219a hochhalten, wartet man in diesem Zusammenhang allerdings vergebens.

Dafür bedient man sich noch missbräuchlich Begrifflichkeiten der Antidiskriminierungsbewegung wie „Zugänglichkeit“ und versucht, Armut gegen Behinderung auszuspielen. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Windhorst möchte gern mittellosen Frauen den „Zugang“ zum Bluttest ermöglichen, war zu lesen. Dies wäre doch – wie bei allen Abtreibungen – auch ohne das öffentliche Signal ungewollter Neurodiversität möglich.

Daran erkennt man, wie heuchlerisch die Debatte geführt wird.

Es soll abgelenkt werden von dem Fakt, dass nicht natürliche Neurodiversität überbordende Kosten verursacht, sondern der Fakt, wie die Gesellschaft mit Vielfalt und begrenzten Ressourcen umgeht. 

„Es ist daher dringend geboten sich hier ehrlich den Ursachen zu stellen und die wahren Probleme zu lösen, als sich weiter hinter Scheindebatten zu verstecken oder Kosten für den Umbau des Schulsystems in den Gesundheitssektor zu verschieben.“

Es ist Zeit, dass hier in diesem Zusammenhang über den Kostenfaktor „Ineffiziente Strukturen“ gesprochen wird, die besonders im Bildungsbereich seit 10 Jahren in Deutschland geltender Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung (UN-BRK) nicht als Problem angegangen werden. Im Schulbereich hat seit 2009 statistisch gesehen, noch keine Inklusion stattgefunden.

Es wurden also für Inklusion vorgesehene Steuermittel für andere Zwecke als für die Teilhabe behinderter Kinder eingesetzt. Diese fehlgesteuerten Finanzflüsse in Bezug auf inklusive Schulentwicklung haben bereits mehrere Landesrechnungshöfe kritisiert, darunter derjenige in NRW.

„Es ist daher dringend geboten“, so Romy Suhr, Vorsitzende des die Inklusiven e. V., „sich hier ehrlich den Ursachen zu stellen und die wahren Probleme zu lösen, als sich weiter hinter Scheindebatten zu verstecken oder Kosten für den Umbau des Schulsystems in den Gesundheitssektor zu verschieben.“

Eine zukunftsfähige Gesellschaft kann sich ineffizient eingesetzte Ressourcen genauso wenig leisten, wie brachliegende Potenziale einer vielfältigen Schülerschaft.

Es braucht endlich eine konzeptionell durchdachte Hinwendung zu einer menschenrechtskonformen, gut organisierten „hochwertigen inklusiven Schulbildung für ALLE Lernenden“ gemäß der UN-BRK.