Mutter wartet seit Februar auf Akteneinsicht im Jugendamt

Seit Februar wartete Frau M. auf einen Termin beim Bielefelder Jugendamt, um sich über die behördliche Arbeit in Bezug auf eines ihrer Kinder zu informieren. Für den ehemaligen Schüler einer Förderschule hatte sie zeitweise Hilfen des Amtes in Anspruch genommen.

Ständig wurde sie vertröstet, mehrfach mit der Mitteilung, dass die zuständige Sachbearbeiterin krank sei.

So auch am gestrigen Donnerstag, als sie bei dem endlich vereinbarten Termin die Akte abfotografieren wollte: Erst wurde ihr dies verwehrt, um ihr dann nur die Anfertigung von Kopien zu erlauben – zu Kosten von 0,40 Cent pro Seite. „Da die Akte mittlerweile 1000 Seiten umfasst, war das für mich weder zeitlich noch finanziell hinnehmbar.“ berichtet die 42-jährige Psychologische Familienberaterin.

Sie wandte sich an den Elternverein die Inklusiven e. V., bei dem sie schon Unterstützung gefunden hatte, als es um den Wechsel ihres Sohnes von einer Sonderschule an eine Regelschule ging. Durch Nachfrage des Vereins beim Jugendamt konnten glücklicherweise alle Missverständnisse geklärt werden. „Wir freuen uns, dass wir dazu beitragen konnten, dass alle Beteiligten nun über die Rechtslage aufgeklärt sind und die Mutter die begehrten Informationen erhalten hat.“ so die Vorsitzende des Vereins, Romy Suhr.

„Oft weiß keiner der Beteiligten so recht, was er darf oder muss: Eltern fühlen sich machtlos und Beamte in ihrer Amtsausführung missverstanden. Fronten verhärten sich dann oft unnötig.“ so Suhr weiter.

Der die Inklusiven e. V. macht darauf aufmerksam, dass jeder Bürger ein Recht auf Einsicht in ihn betreffende Akten und Daten hat, bei Kindern stellvertretend die Eltern. Als Begründung reicht das berechtigte persönliche Interesse. Darüber hinaus liefert das Informationsfreiheitsgesetz die rechtliche Grundlage und – ganz aktuell – die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz muss die Akteneinsicht innerhalb 1 Monats erfolgen.

Der die Inklusiven e. V. unterstützt unabhängig und kostenlos Eltern und deren Kinder bei der Umsetzung des Rechts „jedes Lernenden“ auf „hochwertige inklusive Bildung“ gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese stellt klar, dass die allgemeinen Menschenrechte auch für Menschen mit einer Behinderung gelten, also z. B. jedes Kind das Recht hat, eine Regelschule zu besuchen.