Integrationshelfer in der OGS - Kosten nicht länger Privatsache der Eltern

Wegweisende Entscheidung des Bundessozialgerichts im langen Rechtsstreit einer Familie aus OWL mit Hilfe von VDK und die Inklusiven e.V.

BSG entscheidet heute, dass ein Integrationshelfer (alias Schulbegleitung/ Schulassistenz) unabhängig von Einkommen und Vermögen zu erbringenden Hilfe zur angemessenen Schulbildung sein kann. Entscheidend seien die mit den Angeboten verfolgten Ziele:

"Liegen diese insbesondere in der Unterstützung, Erleichterung oder Ergänzung der Schulbildung, ist auch der zur Unterstützung des behinderten Kindes hierfür erforderliche Integrationshelfer eine Hilfe zur angemessenen Schulbildung, wenn sie diese zumindest erleichtert.“ so der Wortlaut der Richter des 8.Senats.

In einer Offenen Ganztagsschule (OGS), die ihren rechtlich vorgeschriebenen Bildungs- und Erziehungsauftrag sehr gut erfüllt, muss demnach ein Schulbegleiter nicht privat von den Eltern bezahlt werden. In einer OGS, die diesen Auftrag nicht gut erfüllt und nur eine unqualifizierte Aufbewahrung darstellt, müssen die Eltern einen Integrationshelfer selbst bezahlen.

„Ein Signal in die richtige Richtung auf Bundesebene, wenn auch erst nach 5 Jahren“, sagt Romy Suhr, Vorsitzende des Bielefelder Elternvereins die Inklusiven e. V., der eine der klagenden Familien begleitet.

Trotzdem ist diese Argumentation nicht unbedingt logisch, da gerade in OGSsen ohne pädagogischen Anspruch derzeit um so mehr personelle Unterstützung benötigt wird, um die dem Kind entstehenden Nachteile zu kompensieren. Damit wird den ohnehin schon belasteten Eltern auch noch auferlegt eine – möglicherweise wohnortferne – Schule mit einer „guten OGS“ zu suchen, mit allen Nachteilen für Kind und Familie. Auch wird der schon lange Zeit währende Rechtsweg durch die Rücküberweisung an das Landessozialgericht zur Aufklärung vorher unberücksichtigter Sachverhalte weiter in die Länge gezogen. Die betreffenden Kinder, deren Klageweg vor der Einschulung begann, besuchen mittlerweile die 6. Klasse.

„Man erhält den Eindruck, man wolle weiter auf Zeit spielen, um Eltern zu entmutigen, für das Recht ihres Kindes auf (hochwertige) inklusive Beschulung (UN-Behindertenrechtskonvention) – und dazu gehört der ganze Schultag – zu kämpfen.“ kritisiert Suhr.

„Damit stellt sich die Bundesrepublik kein gutes Zeugnis aus, nachdem sie bereits vor genau 10 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat.“