Offener Brief an die Bundeskanzlerin

– Diskriminierungsrepublik: Deutschland!

Elternverbände aus Nordrhein-Westfalen wenden sich in einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin. Sie fordern Angela Merkel zum Eingreifen auf, weil das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Zuständigkeits-Pingpong der Behörden und Ministerien untergeht. Seit Wochen werden Probleme wie die fehlende Unterstützung der Familien im Distanzlernen oder die Verweigerung des Präsenzunterrichts für Schüler*innen mit Behinderung thematisiert. Dennoch gibt es bis heute keine tragfähigen Lösungen.

Der Brief wird getragen von einer breiten Koalition, die von Förderschul-Eltern bis zu Inklusions-Eltern reicht, von der Landeselternschaft der Gymnasien und der Landeselternkonferenz bis zur Förderation der Türkischen Elternvereine.

Liebe Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel!

Es ist schön in Ihren Ansprachen zu hören, dass Sie auch in diesen Krisenzeiten mit Ihrer Politik „allen einen Lebensraum geben möchten und keine Gesellschaft der Ellenbogen“ (ZDF) haben wollen. Doch leider dringt diese Absicht bis zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderung nicht durch. In den Krisenplänen von Bund, Ländern und Kommunen sind sie von Anfang bis heute nicht bedacht, auch im Konjunkturpaket kommen sie nicht vor. Anstatt dass sie durch zusätzliche staatliche Angebote unterstützt würden, werden ihnen von den Behörden sogar bewilligte Leistungen entzogen. Dabei verweist stets eine staatliche Ebene auf die andere und redet sich heraus. Wir – als Familien mit Kindern mit Behinderung und als Vertreter*innen ihrer Verbände – werden in Politik und Verwaltung wie in einem Pingpong-Spiel von einer Stelle zur anderen verwiesen.

Im ganzen Land öffnen nach und nach die Schulen, jedoch nicht für alle Schüler*innen. Wir erfahren von immer mehr Fällen, in denen Schulen einzeln oder gruppenweise ihren Schüler*innen mit geistigen, aber auch körperlichen Behinderungen den Zutritt zur Schule verweigern. Unsere CDU-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sagt zwar, dass sie Schüler*innen mit Behinderung in ihrem Recht auf Bildung gleich behandeln will. Aber da sie dies entgegen unseren Bitten nicht deutlich und öffentlich kommuniziert, überlässt sie die betroffenen Kinder und Jugendlichen einer willkürlichen Ausgrenzung. Die Schulen begründen die Ausschlüsse wiederum mit dem Infektionsschutz und der unhinterfragten und unwidersprochenen zutiefst diskriminierenden Behauptung, Schüler*innen mit geistigen Behinderungen seien pauschal unfähig zum Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln oder sie begründen den Ausschluss mit einem Bedarf an Pflege.

Diese Ausgrenzung trifft Familien, die durch den langen Ausfall der Schule und den gleichzeitigen Wegfall sämtlicher Unterstützungssysteme seit mehr als zwei Monaten völlig auf sich allein gestellt sind, zum Teil mit einer 24-Stunden-Betreuung mehrfach behinderter und pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher. Ihnen wird aufgrund der Behinderung oftmals nicht einmal eine Notbetreuung gewährt, obwohl Eltern systemrelevant tätig sind.  Davon hören wir leider kein Wort von Ihnen!

Die Unterstützung dieser Familien liegt als Sozialrecht in der finanziellen Abhängigkeit der Kommunen, obwohl es um die Teilhabe an Bildung geht. In dieser Situation erleben betroffene Eltern, deren Kinder auf Unterstützung angewiesen sind, damit sie wenigstens zu Hause lernen können, dass ihnen längst individuell beantragte und bewilligte Integrationshilfen in der Krisensituation entzogen oder erneuten aufwändigen und langwierigen Genehmigungsverfahren unterworfen  werden. Die Kommunen argumentieren, dass Distanzlernen keine Schule sei und deshalb auch keiner Schulbegleitung bedürfte. Das Schulministerium versäumt bis heute klarzustellen, dass Distanzlernen rechtlich ein schulischer Bildungsort ist und fühlt sich gleichzeitig für Schulbegleitung nicht zuständig, weil die ja dem Sozialministerium unterliegt. Wie in einem Ping-Pong Spiel wird die Verantwortung zwischen Land und Kommune und zwischen den einzelnen Ministerien hin und her geschoben. Unser Brief an den Ministerpräsidenten, diesen Zustand zu beenden, bleibt bis heute unbeantwortet.

Zusätzlich zeigt sich die lange bekannte Problematik des schwierigen Dreiecksverhältnisses zwischen Schulrecht, Sozialrecht und kommunaler Zuständigkeit als Bremse, weil Schulbegleitungen nicht über die Landesunfallversicherungen versichert sind, wie alle anderen schulisch Beschäftigten. Dies sind durchaus Folgen der schon vor der Krise verfehlten Entscheidungen im Bildungs- und Teilhabegesetz, schulische Teilhabeassistenz nicht der schulischen Verantwortung zu unterstellen, mit entsprechenden Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards. 

In der Krise haben viele Träger von Schulbegleitung ihre Mitarbeiter entlassen oder ihnen andere Aufgaben erteilt, weil sie von den Kommunen nur für tatsächlich geleistete Stunden refinanziert werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass viele Schüler*innen mit Behinderung im kommenden Schuljahr keine Eingliederungshilfe in der Schule bekommen werden, weil es dafür kein Personal mehr geben wird.

Es mangelt aber nicht nur an Assistenzen, sondern auch an der entsprechend medialen Ausstattung. Viele gehörlose und schwerhörige oder sehbehinderte Kinder und Jugendliche sind z.B. vom digitalen Distanzlernen ausgeschlossen- es mangelt an Dolmetschern und an technischen Hilfen. Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Risiko sind gänzlich sozial isoliert. Diese ungeheure Rücksichtslosigkeit der Gesellschaft und ihrer Institutionen wird besonders sichtbar, wenn wir auf Pflegefamilien blicken, die bereitwillig Kinder und Jugendliche aufgenommen haben, weil Eltern mit der Pflege und Versorgung ihrer behinderten und pflegebedürftigen Kinder überfordert waren. Noch dramatischer wird es, wenn bewusst wird, dass Schüler*innen mit Vorerkrankungen auf unabsehbare Zeit die Schulen nicht besuchen können und nicht einmal die digitale Unterrichtsteilnahme ermöglicht wird. Haben Sie diese Kinder und Jugendlichen einfach vergessen oder warum werden sie schlicht im Stich gelassen?

Statt dass Hilfen – wie dies für andere Bevölkerungsgruppen geschieht - nun unkompliziert ermöglicht werden, verschleppen die Verantwortlichen diese und lassen die Familien im Stich. Ihre Kinder werden stigmatisiert und ausgegrenzt. Es ist nicht akzeptabel und hinnehmbar, dass weder bereits bewilligte und in den kommunalen Haushalten budgetierte Mittel eingesetzt noch notwendige krisenbedingte Hilfen ermöglicht werden.

Es muss dringend gehandelt werden, um eine Vernachlässigung junger Menschen mit Behinderung und eine Rückentwicklung sämtlicher Inklusionsbemühungen der letzten Jahre zu verhindern. Das Recht auf Bildung und das Recht auf Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung steht auf dem Spiel Wenn Ihr Sorge um benachteiligte Bevölkerungsgruppen ernst gemeint ist, dann fordern wir Sie auf, dieses Ping-Pong Spiel der Zuständigkeiten zu beenden und das politische Gerangel zu stoppen. In der Krise darf nicht zu Lasten der Schwächsten gespart werden und Hilfen dürfen nicht den Ermessensentscheidungen klammer Kommunen überlassen bleiben.

Sorgen Sie bitte mit rechtlichen und finanziellen Mitteln des Bundes dafür, dass Bildung und Teilhabe nicht dem finanziellen Zuständigkeitsgezerre zum Opfer fallen. Es braucht Geld und konstruktives Handeln für angepasste Hygienemaßnahmen, Reinigungsintervalle, schulische und häusliche Assistenzen, Testungen, notwendige technische Hilfen und zusätzliche Räumlichkeiten.

Wir erwarten, dass schnellstmöglich Hilfen bereitgestellt werden. Sie müssen diese Diskriminierung stoppen und der Bildung für alle Kinder und Jugendlichen die Notwendigkeit einräumen, die sie hat. Schule ist mehr als Bildung und Betreuung, sie ist die Basis unserer Gesellschaft. Wir fordern verlässliche Bedingungen und einheitliche Hygienekonzepte zur Eröffnung aller Schulen für alle Schüler*innen mit und ohne Behinderung, für Betreuungsangebote und zur häuslichen Unterstützung.  Schule braucht Planbarkeit und Verlässlichkeit für alle Familien und in dieser Krise die dafür notwendigen Ressourcen, die sich nicht auf die Digitale Ausstattung beschränken darf.

Wir bitten Sie sich dessen anzunehmen und hoffen auf eine baldige Rückmeldung. Für Fragen und Gespräche stehen wir Ihnen alle sehr gerne zur Verfügung und würden Sie gerne zu uns einladen. Das gelingt auch in Form einer Videokonferenz. Wir hoffen und zählen auf Ihre Unterstützung.

Mit herzlichen Grüßen
 
Erol Celik (Vorsitzender) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e.V.  
Dr. Aysun Aydemir (Vorsitzende)Föderation Türkischer Elternvereine e.V. (FÖTEV NRW)  
Bernd Kochanek (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e.V. (GLGL e.V)
Romy Suhr (Vorsitzende) Die Inklusiven e.V.,  
Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)  
Stefanie Krüger- Peters (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e.V.  
Jutta Löchner (Vorsitzende) Landeselternschaft der Gymnasien e.V.
Martin Magiera (Vorsitzender) Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendliche NRW e.V.  
Eva Thoms (Vorsitzende) Mittendrin e.V.
Klaus Amoneit (Vorsitzender) Progressiver Eltern- und Erzieherverband NRW e.V.
Ute Cüceoglu (Vorsitzende) Schulbegleitung Interessengemeinschaft NRW  

Dortmund, 7. Juni 2020