Elternverein mittendrin e.V. mit Informationen zur Urteilsbegründung im Fall Nenad M.

Über den Elternverein mittendrin e.V. Köln wurden am vergangenen Freitag Details aus der Urteilsschrift im Schadensersatz-Prozess des Sonderschülers wider Willen, Nenad M., bekannt.

Das Gericht stützt sich danach auf den Vergleich der amtlichen Definition von „geistiger Behinderung“, nach der mit lebenslanger Hilfsbedürftigkeit zu rechnen sei, mit der Beschreibungen von Nenads Lernverhalten auf dem Zeugnis von 2009.

Die Lehrkräfte bescheinigen Nenad M. darin Auffassungsgabe, selbständiges Formulieren von Wortmeldungen und sogar „umfassendes Wissen“.

Die Diskrepanz ist so augenfällig, dass es schwerfällt zu glauben, dass der für gelingende Inklusion stehende Berufsstand der Sonderpädagogik sie nicht sah und sich nicht für einen Schulwechsel einsetzte.

Aber hier scheint nicht einmal mehr Bewusstsein vorhanden zu sein, Kinderrechte zu verletzen, so sehr ist offenbar systemkonformes Verhalten in Fleisch und Blut aller Beteiligten übergegangen.

Selbst die Rechtsvertreterin des Landes NRW, so entnimmt man einigen Medien, u. a. Bildungsklick, entschuldigte das Verhalten der Lehrer mit der Begründung, sie hätten Nenad vor schlechten Einflüssen in der Regelschule beschützen wollen – was auch immer das über den Zustand des Schulsystems in NRW aussagen soll.

 

Link zum Artikel auf Bildungsklick

https://bildungsklick.de/schule/meldung/ehemaliger-sonderschueler-verklagt-das-land-nrw/

 

Landtagsabgeordnete Sigrid Beer vom Bündnis90/ Grünen nahm laut Süddeutscher Zeitung das Urteil zum Anlass, am 19.07.2018 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu richten, inwieweit diese Handlungsbedarf für konkrete Konsequenzen sieht.
 

Link zum Bericht der Süddeutschen Zeitung

https://www.sueddeutsche.de/bildung/foerderschulen-kinder-in-der-sackgasse-1.4061782

 

Link zur Kleinen Anfrage 1307/ Drucksache 1732/ 25 von Sigrid Beer

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3225.pdf

 

Aus dem Schulministerium war bisher nur zu vernehmen gewesen, das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchRäG) von 2014 würde ausreichen, um künftige Fehleinschätzungen zu verhindern.

Dass Nenad erst mithilfe eines Elternvereins 2015 mit einem Trick der Schulwechsel gelang, zeigt die Absurdität dieser Äußerung: Das SchRäG für sich, zu diesem Zeitpunkt bereits 1 Jahr alt, war für Nenad kein Ausweg. Möchte die Landesregierung etwa mit dieser Aussage ernsthaft sagen, weil sie bzw. ihre bezahlten Beamten ihre Aufgaben nicht erfüllen, bedarf es als Korrektiv unbezahlt arbeitende Elternvereine, in denen Eltern behinderter Kinder sich neben ihrem Barriere-Alltag auf eigene Kosten engagieren?!

Überhaupt nicht berücksichtigt wird bei der Theorie des Ministerium die Problematik des Lernrückstandes bei Rückkehr an die Regelschule, mit dem diese dann das Erbe der Sonderschule antreten darf – sofern sie einer Aufnahme des Schülers überhaupt zustimmt bzw. einen Platz freihat.

Die vom Schulministerium kolportierte Aussage verkennt überdies, dass fehlerhafte Einschätzungen nicht nur Sonderschulen betreffen, sondern auch Sonderpädagogische Diagnosen in Regelschulen. Dahinter steckt ein ähnliches System: Um Ressourcen zu erhalten, werden Kinder häufig auf einen einmaligen Entwicklungsstand festgelegt bis pathologisiert u/o als minderbegabt dargestellt. Würde man diese Ressourcen jedoch wiederum tatsächlich für die Förderung des Kindes einsetzen, gefährden Fortschritte des Kindes zwangsläufig die Weiterbewilligung der Ressourcen. Die Folge ist eine Parallelakte über hypothetische Kinder, die bei engagierten Eltern häufige Ursache von Konflikten mit der Schule ist.

Dieses System mag kaum jemand in Deutschland für möglich halten, der bisher nichts mit sonderpädagogischer Förderung zu tun hatte. Elternvereine wissen allerdings, dass diese Fälle in vielfältigen Facetten auftreten, die betroffenen Eltern sich aber zum Schutz ihrer Kinder nicht exponieren wollen. Auch Erziehungswissenschaftler sehen und benennen hier Probleme. Lisa Pfahl, Universität Innsbruck, verweist u.a. in einem Interview der Süddeutschen Zeitung auf die stark differierenden Quoten förderbedürftiger Schüler in den einzelnen Bundesländern. Diese seien nicht mit "der natürlichen Verteilung von Intelligenz" zu erklären.

 

Link Artikel Süddeutsche Zeitung, Interview mit Lisa Pfahl

https://www.sueddeutsche.de/bildung/diagnose-lernbehinderung-sonderschulen-brauchen-schueler-damit-sie-nicht-geschlossen-werden-1.4057639

 

„Deshalb halten wir umso mehr die Einführung eines unabhängigen 4-Augen-Prinzips im Bereich sonderpädagogischer Diagnosen dringend für notwendig." erklärt Romy Suhr, Vorsitzende des Elternverein die Inklusiven e.V. Bielefeld/ OWL.

Die Umsetzung würde zudem weder Phantasie noch Ressourcen überstrapazieren. Ein Blick nach Bayern reicht: Dort wurden in einem Pilotprojekt Referendare durch anonymes Schülerfeedback bewertet. "Eine analoge Übertragung auf anonyme Einschätzungen sonderpädagogischen Diagnostik durch Eltern behinderter Kinder liegt für uns im Bereich des Machbaren. Sie würde schnell greifen und wirkungsvoll Elternrechte stärken."

 

Link zum Artikel über Modell-Projekt in Bayern:

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/bayern-schueler-bewerten-referendare-und-diese-finden-feedback-gut-a-1219385.html

 

Der Verein die Inklusiven e.V., der sich für Inklusion von Anfang an einsetzt, erwartet gespannt die Antwort auf die Anfrage von Bündnis90/ die Grünen. Seine Vorsitzende Romy Suhr: „Von der Schulministerin erwarten wir, daß sie aktiv den Hinweisen von Elternverbänden nachgeht, bevor sie Fälle wie den von Nenad als Einzelfall abtut."